Die Coronavirus-Pandemie, die wir derzeit erleben, betrifft praktisch jeden beruflichen und persönlichen Bereich. Natürlich sind Arbeiter in vielen Gewerken keine Ausnahme und werden oft unnötig diesem Feind ausgesetzt. In der SICOR-Gruppe sind wir uns dieses Problems voll bewusst, daher wollen wir sieben Tipps aufzeigen, um die Ausbreitung dieser Krankheit unter der arbeitenden Bevölkerung zu verhindern:
- Arbeiter sollten ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife oder andernfalls mit einer Wasser-Alkohol-Lösung waschen. Das Berühren des Gesichts nach Kontakt mit einer kontaminierten Oberfläche oder einer kranken Person ist der häufigste Übertragungsweg des Coronavirus. Händewaschen ist daher unerlässlich, da es das Risiko einer Infektion verringern kann.
- Die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes (1 Meter) ist für einen Arbeiter unabdingbar, um seine Arbeit mit absoluter Normalität und ohne Risiko einer Ansteckung ausführen zu können, da die Projektion von kleinen Tröpfchen durch eine kranke Person ein weiterer Übertragungsweg des Coronavirusist.
- Es wird dringend empfohlen, dass Arbeiter ihre Kleidung häufig in der Waschmaschine waschen, vorzugsweise bei einer Temperatur von mindestens 60 Grad und mit viel Wasser und Waschmittel. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Virus nicht auf der zu verwendenden Kleidung verbleibt.
- Natürlich müssen die Arbeiter alle Protokolle befolgen, die von der Regierung oder den zuständigen Stellen festgelegt wurden, sowie immer über die offiziellen Kanäle informiert werden und alle Arten von Hoaxes und angeblichen Heilmitteln, die derzeit im Internet kursieren, missachten.
- Außerdem sollte sich ein Mitarbeiter beim Husten oder Niesen immer den Mund mit dem Ellenbogen oder besser noch mit einem Einwegtaschentuch bedecken, das auf keinen Fall in die Tasche gesteckt werden darf.
- Wenn der Arbeitnehmer zufällig glaubt, dass er sich infiziert hat oder in direktem Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person war, sollte er zur Vorbeugung eine Quarantäne von 14 Tagen einhalten, bevor er an seinen jeweiligen Arbeitsplatz zurückkehrt.
- Wenn der Arbeitnehmer schließlich eines der für das Coronavirus charakteristischen Symptome aufweist, muss er je nach Schweregrad und nach einem Anruf bei der entsprechenden Beratungsstelle zu Hause isoliert bleiben oder sich in das nächstgelegene Gesundheitszentrum begeben.